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Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Tattoo-Termin

1. VERTRAGSGEGENSTAND

(1) Gegenstand des Vertrages ist ein Tattoo-Termin im Atelier Noir nu, Maarweg 139, 50825 Köln mit allen beinhaltenden Leistungen (die Vorbesprechung, der E-Mail Verkehr, samt aller dazu gehörigen und nachfolgend abschließend aufgeführten Leistungen: die Vorbesprechung (Beratungstermin), Korrespondenz mit der Kund:in, Anfertigung einer oder mehrerer Zeichnung(en), der entsprechenden Tätowierung(en),einer Nachbesprechung (Tattoopflege, offene Fragen) und ggf. ein Nachstechtermin). (2) Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.

2. VORAUSSETZUNGEN

(1) Die Kund:in ist verpflichtet, die folgenden Pflichten zu erfüllen, einen Verstoß hiergegen gegenüber Atelier Noir nu unverzüglich anzuzeigen und die Kund:in bestätigt mit Vertragsschluss, dass sie:er alle folgenden Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Tattootermins erfüllt: (1) Die Kund:in muss zum Tattoo-Termin volljährig sein und die nötige geistige Reife besitzen. Es darf keine Schwangerschaft bestehen oder sich die Kund:in in Stillzeit befinden.

(2) Es dürfen 24h vor dem Termin keine blutverdünnenden Mittel eingenommen werden (Alkohol, Schmerzmittel, Koffein etc.).

(3) Folgende Erkrankungen dürfen nicht bei der Kund:in diagnostiziert sein und auch nicht im Verdacht stehen, vorzuliegen: Bluter, Hepatitis, HIV, Leukämie, Krebs, Diabetes, ansteckende Krankheiten, Herzklappenfehler, Metallallergie, akute Infektionen, wie z.B. Bronchitis, Grippe oder Mittelohrentzündung, Schuppenflechte, Neurodermitis oder sog. wildes Fleisch (die letzten drei Punkte gelten für den betreffenden Bereich, der tätowiert werden soll).

Die Kund:in ist sich bewusst darüber, dass ein Verschweigen dieser Krankheiten und ein dessen ungeachtet stattfindender Tattoo-Termin zu schweren Gesundheitsproblemen und in Ausnahmefällen zum Tod führen kann.

(4) Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass die Kund:in sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht, insbesondere, wenn die Kund:in sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Anfertigung einer Tätowierung als unsicher erscheinen lässt. Die Kund:in hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt sie dies oder ist sie rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten der Kund:in vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch die Kund:in aufgrund von Umständen, die sie:er zu vertreten hat.

3. VERGÜTUNG

Die Vergütung für den Tattootermin findet in zwei Schritten statt: 1. Anzahlung bei Terminbuchung für eine Beratung & den Tattootermin; 2. Zahlung des verbleibenden Restgesamtbetrags für die Tatöwierung. Die Einzelheiten ergeben sich im Folgenden aus dieser Ziffer 3.

(1) Die Vergütung für die unter Punkt 1 genannten Leistungen beträgt mindestens 210 EUR (Stand: Dezember 2023; Lias, Lins und Monas Satz beträgt 180 Euro, Carlos macht Motivpreise, sein Mindestsatz liegt bei 150 Euro). Die Höhe des finalen Preises richtet sich nach der Dauer der Tätowierarbeit. Es werden 210 (180) Euro pro Stunde abgerechnet. Pro angefangener Stunde wird auf die halbe Stunde aufgerundet. Im Preis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

(2) Nach Auftragserteilung der Kund:in an das Atelier Noir nu ist eine Anzahlung von 100 Euro über das Termin-Bookingtool des Atelier Noir nus an die Künstler:in, die:der den Termin vergibt, zu zahlen.

(3) Die Frist zur Zahlung der Anzahlung beträgt 5 Werktage. Die Restsumme ist nach Fertigstellung der Arbeiten sofort und ohne Abzug an die Künstler:in in Bar oder per EC-Zahlung (Natalie, Nadine & Mona) zu leisten.

(4) Ist die Anzahlung nach 5 Tagen der Aufforderung nicht auf eines der Konten der Auftragnehmer:in eingegangen, wird eine Zahlungserinnerung folgen. Reagiert die Kund:in nicht auf diese und kommt der Aufforderung in insg. einer verstrichenen Woche nicht nach, steht es der entsprechenden Tätowierer:in frei, den Termin zu stornieren. Der Teilbetrag von 100 Euro, von der Auftraggeber:in über das Bookingtool für den Beratungstermin geleistet wurde, wird dann zur Vergütung des Beratungstermins einbehalten.

(5) Eine pauschale Aussage über den endgültigen Preis eines Tattoos ist nicht möglich. Mehrere Faktoren, die auch erst nach der erfolgten Tätowierung bekannt werden können, fließen in die Preisgestaltung mit ein. Vorab können seitens des Atelier Noir nus lediglich grobe Einschätzungen genannt werden. Bei größeren Projekten, deren Erstellung voraussichtlich eine Sitzung übersteigen wird, nennt Atelier Noir nu stets nur einen maximalen Tagespreis pro Sitzung, niemals einen Gesamtpreis.

(6) Generell sind Kostenvoranschläge nur gültig, wenn sie von den ausführenden Künstler:innen persönlich gegeben werden.

(7) Kommt im Laufe des Tattootermins kein Tattoo zustande, muss die geleistete Arbeitszeit der Tätowierer:in trotzdem vergütet werden (siehe Punkt 1).

4. TERMINE UND FRISTEN

(1) Der Ausführungstermin ist in der Termin-Bestätigungs- E-Mail festgehalten.

(2) Veränderungswünsche und Anregungen für die Motivzeichnung müssen bis drei Tage vor dem Terminbeginn bei der jeweiligen Künstler:in eingegangen sein. Spätere Korrekturwünsche können nur beim Tattoo-Termin selbst besprochen und angepasst werden.

(3) Wird ein Termin in weniger als 48 Stunden (= 2 Arbeitstage: Mo-Fr) vor dem Termin storniert, behält Atelier Noir nu als Stornierungsgebühr die gesamte Anzahlungsgebühr endgültig ein (d.h. Gesamtanzahlung aus Anzahlung nach Terminbuchung und evt. Anzahlung nach erfolgter Besprechung, vgl. Ziffer 3).

(4) Wird der Beratungstermin wahrgenommen, aber der Tattootermin vor dem Zeitraum von (3) storniert, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der 50 Euro Teilgebühr für den Beratungstermin.

(5) Terminverlegungen (E-Mail oder telefonisch) sind bis zu 48 Stunden (= 2 Arbeitstage: Mo-Fr) vor dem Termin möglich. Bei Absage des Termins oder Nichterscheinen verfällt die Terminkaution sowie der Anspruch auf einen Ersatztermin. Dies gilt im Besonderen auch für Nachstechtermine, für die keine Terminkaution hinterlegt wurde. Bei Nichterscheinen oder Absage verfällt in diesem Fall der Anspruch auf einen weiteren Termin zur Nachstechpauschale.

(6) Im Falle einer Terminabsage durch die Kund:in aufgrund von Umständen, die sie nicht zu vertreten hat (schwere Krankheit nachgewiesen mit Attest der Kund:in oder von nahen Angehörigen, höhere Gewalt), hat diese Anspruch auf die Vereinbarung jeweils eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat die Kund:in keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Terminkaution. Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen, die die Kund:in zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen der Tätowierer:in. Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht. In Fällen einer Terminabsage durch die Tätowierer:in wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.

(7) Der Termin gilt als storniert, wenn die entsprechende Künstler:in diese schriftlich oder in einer anderen Form bestätigt hat.

5. ANGEFERTIGTE ZEICHNUNGEN/ TÄTOWIERUNG

(1) Die Vorlagen für die Tätowierung wird auf der Grundlage des vorstelligen Beratungstermins erstellt. Sofern im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist, verbleiben alle Eigentums- und Nutzungsrechte an der Vorlage bei der Künstler:in und/ oder Atelier Noir nu.

(2) Es ist möglich, bis zu 3 Werktage vor dem Tattootermin Änderungswünsche und Ideen der Tätowierer:in gegenüber via E-Mail zukommen zu lassen.

(3) Die Vorlage wird i.d.R. am Tag des Tattootermins der Kund:in gegenüber präsentiert und besprochen. In diesem Rahmen sind dann noch Anpassungen in Größe und Form möglich.

(4) Nur bei schriftlicher vorheriger Zustimmung mit der entsprechenden Künstler:in ist es möglich, die Vorlage vorab zu erhalten. Der Kund:in ist es untersagt, diese Zeichnung an Dritte weiterzugeben oder diese anderweitig zu nutzen statt zur bloßen Ansicht dieser.

(5) Wird die Tätowierung nicht begonnen oder nicht fertiggestellt, hat die Kund:in kein Recht auf die Überlassung eines eventuell gefertigten Entwurfs. Soweit die Kund:in diesen im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist hierzu eine schriftliche gesonderte Vereinbarung erforderlich. Eine Überlassung ist ausgeschlossen, soweit es sich bei der Tätowierung um eine Freihandarbeit handelt.

(6) Die Kund:in gewährt der Tätowierer:in ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche diese von der erstellten Tätowierung anfertigt.

6. LEISTUNGSANSPRUCH (NACHSTECHEN)

(1) Die Auftraggeber:in hat Anspruch auf das Nachstechen der erbrachten Tätowierung. Das Nachstechen, was als Korrektur einer unregelmäßig abgeheilten Tätowierung verstanden wird, muss in den – auf den Ersttermin der frischen Tätowierung – darauf folgenden 6 Monaten erfolgen.

(2) Das ist nur möglich, wenn die Auftraggeber:in sich in einem angemessenen Zeitraum von 5 Monaten bei der betreffenden Künstler:in meldet. Dies muss über E-Mail mit dem Betreff Nachstechen erfolgen. Eine Bilddatei mit dem Foto (gute Qualität) der abgeheilten Tätowierung, aus dem sich auch der unregelmäßige Heilungsverlauf erkennen lassen muss, muss Bestandteil dieser E-Mail sein.

(3) Das Nachstechen einer Tätowierung ist nur möglich, wenn diese vollständig verheilt ist. Nach spätestens 6 Wochen sollte das frisch gestochene Tattoo verheilt und die Epidermis vollständig regeneriert sein. Erst dann kann ein Nachstechtermin vereinbart werden.

(4) Für das Nachstechen wird eine Gebühr von mindestens 30 Euro erhoben. Dieser kann nach oben hin variieren und ist vom Umfang des Nachstechens abhängig. Meldet sich die Auftraggeber:in in dem von (2) definierten Zeitraum, wird die Gebühr 50 Euro voraussichtlich nicht übersteigen.

(5) Meldet sich die Auftraggeber:in nach der verstrichenen Frist von 5 Monaten, handelt es sich hier nicht mehr um eine einfache Korrektur der Tätowierung, sondern wird als komplette Auffrischung gewertet. Meldet sich die Auftraggeber:in nach der verstrichenen Frist, wird der übliche Stundensatz von 210 (180) Euro berechnet.

7. Gewährleistung

Die Auftragnehmer:in haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag, die Auftraggeber:in hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese zweimal fehl, stehen der Auftraggeber:in die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.

8. HAFTUNG

Die Auftragnehmer:in haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Des Weiteren weist Atelier Noir nu darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien nicht ersetzt werden, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich von der Tätowierer:in herbeigeführt.

9. KÜNDIGUNG

Macht die Auftraggeber:in von ihrem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann die Auftragnehmer:in als pauschale Vergütung 15 Prozent der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Wurde die Zeichnung für das Tattoo bereits angefertigt, sind 50 Prozent der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

10. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

(1) Die Auftraggeber:in kann gegenüber den Forderungen der Auftragnehmer:in nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

(2) Die Auftraggeber:in darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn ihr Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.

11. INFORMATIONSPFLICHT GEMÄSS § 36 VSB

Die Auftragnehmer:in beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

Stand November 2023